Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Konditionen

Ausführliche Informationen zu den Behandlungskosten erhalten Sie sowohl telefonisch bei der Anmeldung für ein Erstgespräch als auch in schriftlicher Form zusammen mit einem Einladungsschreiben und Unterlagen zum Erstgespräch. Die Kosten unserer Behandlung ergeben sich nach dem getätigten Zeitaufwand und werden bei Vorliegen einer Anordnung (s. Formular zum Herunterladen) von der Grundversicherung übernommen. Voraussetzung dafür ist, dass Ihr Kind eine Anordnung von einem Arzt oder einer Ärztin mit Facharzttitel für Allgemeine Innere Medizin (z.B. Hausarzt/Hausärztin), Psychiatrie und Psychotherapie, Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie, Kinder- und Jugendmedizin oder mit interdisziplinärem Schwerpunkt Psychosomatik und Psychosoziale Medizin der Schweizerischen Akademie für Psychosomatische und Psychosoziale Medizin erhält. Nach einer ersten Anordnung können bis zu 15 Sitzungen psychologische Psychotherapie über die Grundversicherung abgerechnet werden. Bis zu 15 weitere Sitzungen können nach einem Informationsaustausch zwischen der anordnenden Ärzt*in und den behandelnden Psychotherapeut*innen durch die Ärzt*in angeordnet werden. Länger dauernde Therapien bedürfen nach der 30. Sitzung einer externen Fallbeurteilung. Sollte keine Anordnung vorliegen, kann unser psychotherapeutisches Angebot auch als selbstzahlende Person in Anspruch genommen werden. ​

Vereinbarte Termine können ohne Kosten bis zu 24 Stunden vor dem Termin abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden) wird der volle Tarif in Rechnung gestellt. Diese Kosten werden nicht von der Krankenkasse übernommen.

Abgebildet wird eine Ablagefläche, mit Stofftieren, Fingerpuppen und im Hintergrund Bilder mit diversen Handzeichen,